Allgemeine Geschäftsbedingungen
(Fassung: April 2022)
§1 Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbeziehung zwischen der
Heilpraxis für Psychotherapie und Coaching – Thomas Tramm (Heilpraktiker für Psychotherapie)
Langelohe 65, 25337 Elmshorn
(im Folgenden „Heilpraktiker“ genannt)
und Patienten als Behandlungsvertrag im Sinne der §§ 611 ff BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.
2. Der Behandlungsvertrag kommt zustande, wenn der Patient das generelle Angebot des Heilpraktikers, die Heilkunde für Psychotherapie für jedermann auszuüben, annimmt und sich an den Heilpraktiker zum Zwecke der Beratung, Diagnose und Therapie wendet.
3. Der Heilpraktiker ist berechtigt, einen Behandlungsvertrag ohne Angaben von Gründen abzulehnen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, wenn der Heilpraktiker aufgrund seiner Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf, oder wenn es Gründe gibt, die ihn in Gewissenskonflikte bringen könnten. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch des Heilpraktikers für die bis zur Ablehnung der Behandlung entstandenen Leistungen inklusive Behandlung erhalten.
§ 2 Inhalt des Behandlungsvertrages
1. Der Heilpraktiker erbringt seine Dienste gegenüber dem Patienten in der Form, dass er seine Kenntnisse und Fähigkeiten zwecks Ausübung der Heilkunde zur Aufklärung, Beratung, Diagnose und Therapie des Patienten anwendet.
2. Der Heilpraktiker ist berechtigt, die Methoden anzuwenden, die dem mutmaßlichen Patientenwillen entsprechen, sofern der Patient hierüber keine Entscheidung trifft.
3. In der Praxis können auch Verfahren angewendet werden, die nicht in allen Bereichen dem allgemein anerkannten Stand der wissenschaftlichen Medizin entsprechen. Der Patient wird über Art, Zielsetzung, Grenzen und mögliche Alternativen der angewendeten Methoden in verständlicher Weise informiert. Ein bestimmter Behandlungserfolg wird nicht geschuldet und nicht garantiert.
4. Der Heilpraktiker darf keine Krankschreibungen vornehmen, und er darf keine verschreibungspflichtigen Medikamente verordnen.
5. Aufgrund gesetzlicher Vorschriften ist die Abgabe von apothekenpflichtigen Arzneimitteln Heilpraktikern nicht gestattet.
§ 3 Mitwirkung des Patienten
Zu einer aktiven Mitwirkung ist der Patient nicht verpflichtet. Der Heilpraktiker ist aber in dem Fall berechtigt, die Behandlung zu beenden, wenn das Vertrauen nicht mehr gegeben ist, insbesondere wenn der Patient die Beratungsinhalte verneint, erforderliche Anamnese- oder Diagnoseauskünfte nicht erteilt und damit die Therapiemaßnahmen verhindert.
§ 4 Honorierung des Heilpraktikers
1. Der Heilpraktiker hat für seine Dienste einen Honoraranspruch. Wenn die Honorare nicht individuell zwischen Heilpraktiker und Patient vereinbart worden sind, gelten die Sätze, die in der Preisliste des Heilpraktikers aufgeführt sind. Alle anderen Gebührenordnungen oder -verzeichnisse gelten nicht.
2. Die Honorare sind nach Rechnungsstellung durch den Heilpraktiker vom Patienten per Banküberweisung oder per Karte zu zahlen. Der Patient erhält hierzu vom Heilpraktiker eine Rechnung gemäß §7 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde, innerhalb von 10 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Befindet sich der Patient mit Zahlungen im Rückstand, kann der Heilpraktiker weitere Termine bis zum Ausgleich offener Forderungen zurückstellen. Die Geltendmachung weiterer gesetzlicher Ansprüche bleibt unberührt.
§ 5 Honorarerstattung durch Dritte
1. Soweit der Patient Anspruch auf Erstattung oder Teilerstattung des Honorars durch Dritte hat oder zu haben glaubt, wird § 4 hiervon nicht berührt. Der Heilpraktiker führt eine Direktabrechnung nicht durch und kann auch das Honorar oder Honoraranteile in Erwartung einer möglichen Erstattung nicht stunden.
2. Soweit der Heilpraktiker den Patienten über die Erstattungspraxis Dritter Angaben macht, sind diese unverbindlich. Insbesondere gelten die üblichen Erstattungssätze nicht als vereinbartes Honorar im Sinne des § 4 Absatz 1. Der Umfang der Heilpraktikerleistungen beschränkt sich nicht auf erstattungsfähige Leistungen.
3. Der Heilpraktiker erteilt in Erstattungsfragen dem Dritten keine direkten Auskünfte. Alle Auskünfte und notwendigen Bescheinigungen erhält ausschließlich der Patient. Derartige Leistungen sind honorarpflichtig.
§ 6 Vertraulichkeit der Behandlung
1. Der Heilpraktiker behandelt die Patientendaten vertraulich und erteilt bezüglich der Diagnose, der Beratungen und der Therapie sowie deren Begleitumstände und den persönlichen Verhältnissen des Patienten Auskünfte nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Patienten. Auf die Schriftform kann verzichtet werden, wenn die Auskunft im Interesse des Patienten erfolgt und anzunehmen ist, dass der Patient zustimmen wird.
2. Absatz 1. ist nicht anzuwenden, wenn der Heilpraktiker aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist, beispielsweise auf behördliche oder gerichtliche Anordnung. Dies gilt auch bei Auskünften an Personensorgeberechtigte, nicht aber für Auskünfte an Ehegatten, Verwandte oder Familienangehörige. Absatz 1. ist ferner nicht anzuwenden, wenn in Zusammenhang mit der Beratung, Diagnose oder Therapie persönliche Angriffe gegen ihn oder seine Berufsausübung stattfinden, und er sich mit der Verwendung zutreffender Daten oder Tatsachen entlasten kann.
3. Der Heilpraktiker führt über die Behandlung eine Behandlungsakte in Papierform oder elektronischer Form. Die Dokumentation erfolgt in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit der Behandlung.
4. Dem Patienten wird auf Verlangen Einsicht in die ihn betreffende Behandlungsakte gewährt, soweit der Einsichtnahme nicht erhebliche therapeutische Gründe oder sonstige erhebliche Rechte Dritter entgegenstehen. Der Patient kann Abschriften oder elektronische Abschriften aus der Behandlungsakte verlangen. Die erste Abschrift wird unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Für weitere Abschriften können die tatsächlich entstehenden Kosten berechnet werden.
§ 7 Rechnungsstellung
1. Der Patient erhält in regelmäßigen, meist monatlichen Abständen sowie nach Abschluss der Behandlungsphase eine Rechnung.
2. Die Rechnung enthält den Namen und die Anschrift des Patienten sowie den Behandlungszeitraum, alle Leistungsarten und die Diagnosestellung.
3. Wünscht der Patient keine Diagnose- oder Therapiespezifizierung in der Rechnung, hat er dem Heilpraktiker dies entsprechend mitzuteilen.
4. Zusätzliche Bescheinigungen, Stellungnahmen oder gesonderte Aufstellungen, die über die übliche Rechnungsstellung hinausgehen, können nach vorheriger Vereinbarung gesondert berechnet werden.
§ 8 Terminabsagen und Ausfallhonorar
Vereinbarte Termine sind verbindlich. Kann ein Patient einen Termin nicht wahrnehmen, ist der Termin spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Beginn abzusagen. Bei einer späteren Absage oder bei Nichterscheinen kann ein Ausfallhonorar in Höhe des vereinbarten Honorars für den Termin berechnet werden, sofern der Termin nicht anderweitig vergeben werden kann. Dem Patienten bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
§ 9 Meinungsverschiedenheiten
1. Meinungsverschiedenheiten aus dem Behandlungsvertrag und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollten gütlich beigelegt werden. Hierzu empfiehlt es sich, Gegenvorstellungen, abweichende Meinungen oder Beschwerden schriftlich der jeweils anderen Vertragspartei vorzulegen.
2. Der Heilpraktiker ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 10 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Behandlungsvertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
§ 11 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Für Verbraucher gelten grundsätzlich die gesetzlichen Gerichtsstände.
Verlegt der Patient oder Klient nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich der deutschen Zivilprozessordnung ins Ausland oder ist sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der gerichtlichen Geltendmachung der Forderung nicht bekannt, wird als Gerichtsstand der Sitz der Praxis vereinbart.
Sitz der Praxis ist Elmshorn, Schleswig-Holstein.
Für gerichtliche Mahnverfahren gelten die gesetzlichen Zuständigkeitsregelungen.
Elmshorn, den 1. April 2022
Thomas Tramm
Heilpraktiker für Psychotherapie